Stromfresser in der Mietwohnung – was tun?

Stromfresser in der Mietwohnung – was tun?

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Die Küchengeräte in der Wohnung eines Lesers verbrauchen zu viel Energie. Muss der Vermieter handeln? Dr. Energy hilft weiter.

Wie kann mein Vermieter dazu gebracht werden, die alten Stromfresser wie Herd, Backofen, Kühlschrank und Gefrierschrank gegen energieeffiziente Geräte auszutauschen – ohne dass wir nachher gleich ein paar hundert Franken mehr Miete bezahlen müssen?

Roland (40) aus Frenkendorf (BL)

Wie du schreibst, gibt es viele alte Haushaltsgeräte, die echte Stromfresser sind. Solche gehören ausrangiert und ersetzt. In jedem Fall sollten aber solche Geräte bei einem Defekt nicht noch repariert werden. Das lohnt sich nämlich nicht. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme als Mieter ist zwar eingeschränkt, aber es ist auch als Mieter möglich, seine Stromrechnung niedrig zu halten.

Neben der Energieeffizienz des Gerätes hat auch die Nutzung einen nicht unbedeutenden Einfluss. Beispiel Kühlschrank: Die Kühlraumtemperatur ist in den allermeisten Fällen zu tief eingestellt, obwohl mit kühleren Temperaturen die Haltbarkeit der Lebensmittel nicht verlängert werden kann, nur der Stromverbrauch nimmt mit jedem Grad um rund 10 Prozent zu. Um die Temperatur richtig einzustellen, empfehle ich dir die «Butter-Regel»: Die Kühlraumtemperatur sollte so eingestellt werden, dass die Butter streichfähig bleibt. Hier noch ein ergänzender Energiespartipp: Lebensmittel aus dem Tiefkühler am Vortag in den Kühlschrank legen und dort – und nicht unter laufendem Warmwasser – auftauen lassen.

Durchschnittlicher Stromverbrauch muss angegeben werden

Je nach Gerät ist der Einfluss der Nutzer unterschiedlich: Bei den Kühlgeräten und in der Waschküche spielt es eine grosse Rolle, welche Energieetikette das Gerät hat. Was auf dieser zu stehen hat, ist übrigens gesetzlich geregelt und es lohnt sich, die dort enthaltenen Informationen wirklich zu lesen: Neben der Effizienzklasse sind dort auch der jährliche Stromverbrauch (bei Standardnutzung!) und die Geräuschemissionen dargestellt. Diese Energieetiketten sind für alle Haushaltsgeräte Pflicht.

An einem Beispiel haben wir für dich das Einsparungspotenzial abgeschätzt: Kuhl- und Gefrierkombination mit einem Kühlteil-Nutzinhalt von rund 225 Litern, Gefrierteil rund 60 Liter und mit einem Strompreis von 15 Rappen pro Kilowattstunde. Wenn man ein Bestgerät der Effizienzklasse A+++ einsetzt, verbraucht dieses Strom im Wert von jährlich etwa 20 Franken. Im Vergleich dazu liegen die jährlichen Stromkosten eines Gerätes mit der Effizienzklasse B bei etwa 60 Franken. Glücklicherweise werden solche Geräte nicht mehr verkauft. Seit dem 1. Januar 2013 dürfen in der Schweiz nur noch Kühl- und Gefriergeräte verkauft werden, die mindestens in der Effizienzklasse A++ sind.

In jedem Gerät steckt auch graue Energie

Aufgrund dieser Zahlenwerte bist du natürlich als Mieter daran interessiert, keine alten Haushaltsgeräte mehr in deiner Wohnung zu haben, was eigentlich verständlich ist. In jedem Gerät steckt aber graue Energie. Das ist die Energie, die aufgewendet worden ist, um das Gerät herzustellen. Ein Gerät, das noch einwandfrei funktioniert, sollte darum nicht sofort auf die Halde geworfen werden. Wenn aber eine Reparatur ansteht, muss geprüft werden, ob nicht eher ein Ersatz besser wäre.

Achtung: Gemäss den meisten Mieterverträgen musst du kleinere Reparaturen selber bezahlen. Ein Blick in deinen Mietvertrag ist also empfehlenswert. Eine Faustregel kann ich dir hingegen sagen: Mieterverband und Hauseigentümerverband haben sich auf eine Lebensdauertabelle geeinigt. Ein schadhaftes Gerät, das das dort angegebene Alter überschreitet, sollte sinnvollerweise nicht repariert, sondern ersetzt werden.

Darf die Miete erhöht werden?

Ob du nun bei einem Geräteersatz etwas bezahlen musst, ist mietrechtlich klar geregelt: Wird ein Gerät nur ersetzt, ist ein Mietzinsaufschlag nicht möglich. Wenn du aber beim Ersatz ein besseres Gerät bekommst – in der Fachsprache wird das als «Mehrleistung» bezeichnet – ist der Vermieter berechtigt, den Mietzins anzupassen. So ein Fall wäre zum Beispiel der Ersatz eines normalen Herdes durch einen Induktionsherd. Ob der Vermieter den Zins umgehend anpasst, ist eine andere Frage.

Es ist für jeden Vermieter wichtig, die Wohnung an möglichst langjährige Mieter abzugeben und an Mieter, die nicht wegen jeder Kleinigkeit reklamieren. Viele Mieterwechsel und Reklamationen kosten nämlich eine Stange Geld. Gut ausgestattete Wohnungen sind darum im Interesse des Vermieters, weil sich solche Wohnungen einfach besser vermieten lassen. Zusammengefasst: Wenn du zu der Gruppe der «problemlosen» Mieter gehörst, wird der Vermieter für dich ein offenes Ohr haben.

Wie kann mein Vermieter dazu gebracht werden, die alten Stromfresser wie Herd, Backofen, Kühlschrank und Gefrierschrank gegen energieeffiziente Geräte auszutauschen – ohne dass wir nachher gleich ein paar hundert Franken mehr Miete bezahlen müssen?

Roland (40) aus Frenkendorf (BL)

Wie du schreibst, gibt es viele alte Haushaltsgeräte, die echte Stromfresser sind. Solche gehören ausrangiert und ersetzt. In jedem Fall sollten aber solche Geräte bei einem Defekt nicht noch repariert werden. Das lohnt sich nämlich nicht. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme als Mieter ist zwar eingeschränkt, aber es ist auch als Mieter möglich, seine Stromrechnung niedrig zu halten.

Neben der Energieeffizienz des Gerätes hat auch die Nutzung einen nicht unbedeutenden Einfluss. Beispiel Kühlschrank: Die Kühlraumtemperatur ist in den allermeisten Fällen zu tief eingestellt, obwohl mit kühleren Temperaturen die Haltbarkeit der Lebensmittel nicht verlängert werden kann, nur der Stromverbrauch nimmt mit jedem Grad um rund 10 Prozent zu. Um die Temperatur richtig einzustellen, empfehle ich dir die «Butter-Regel»: Die Kühlraumtemperatur sollte so eingestellt werden, dass die Butter streichfähig bleibt. Hier noch ein ergänzender Energiespartipp: Lebensmittel aus dem Tiefkühler am Vortag in den Kühlschrank legen und dort – und nicht unter laufendem Warmwasser – auftauen lassen.

Durchschnittlicher Stromverbrauch muss angegeben werden

Je nach Gerät ist der Einfluss der Nutzer unterschiedlich: Bei den Kühlgeräten und in der Waschküche spielt es eine grosse Rolle, welche Energieetikette das Gerät hat. Was auf dieser zu stehen hat, ist übrigens gesetzlich geregelt und es lohnt sich, die dort enthaltenen Informationen wirklich zu lesen: Neben der Effizienzklasse sind dort auch der jährliche Stromverbrauch (bei Standardnutzung!) und die Geräuschemissionen dargestellt. Diese Energieetiketten sind für alle Haushaltsgeräte Pflicht.

An einem Beispiel haben wir für dich das Einsparungspotenzial abgeschätzt: Kuhl- und Gefrierkombination mit einem Kühlteil-Nutzinhalt von rund 225 Litern, Gefrierteil rund 60 Liter und mit einem Strompreis von 15 Rappen pro Kilowattstunde. Wenn man ein Bestgerät der Effizienzklasse A+++ einsetzt, verbraucht dieses Strom im Wert von jährlich etwa 20 Franken. Im Vergleich dazu liegen die jährlichen Stromkosten eines Gerätes mit der Effizienzklasse B bei etwa 60 Franken. Glücklicherweise werden solche Geräte nicht mehr verkauft. Seit dem 1. Januar 2013 dürfen in der Schweiz nur noch Kühl- und Gefriergeräte verkauft werden, die mindestens in der Effizienzklasse A++ sind.

In jedem Gerät steckt auch graue Energie

Aufgrund dieser Zahlenwerte bist du natürlich als Mieter daran interessiert, keine alten Haushaltsgeräte mehr in deiner Wohnung zu haben, was eigentlich verständlich ist. In jedem Gerät steckt aber graue Energie. Das ist die Energie, die aufgewendet worden ist, um das Gerät herzustellen. Ein Gerät, das noch einwandfrei funktioniert, sollte darum nicht sofort auf die Halde geworfen werden. Wenn aber eine Reparatur ansteht, muss geprüft werden, ob nicht eher ein Ersatz besser wäre.

Achtung: Gemäss den meisten Mieterverträgen musst du kleinere Reparaturen selber bezahlen. Ein Blick in deinen Mietvertrag ist also empfehlenswert. Eine Faustregel kann ich dir hingegen sagen: Mieterverband und Hauseigentümerverband haben sich auf eine Lebensdauertabelle geeinigt. Ein schadhaftes Gerät, das das dort angegebene Alter überschreitet, sollte sinnvollerweise nicht repariert, sondern ersetzt werden.

Darf die Miete erhöht werden?

Ob du nun bei einem Geräteersatz etwas bezahlen musst, ist mietrechtlich klar geregelt: Wird ein Gerät nur ersetzt, ist ein Mietzinsaufschlag nicht möglich. Wenn du aber beim Ersatz ein besseres Gerät bekommst – in der Fachsprache wird das als «Mehrleistung» bezeichnet – ist der Vermieter berechtigt, den Mietzins anzupassen. So ein Fall wäre zum Beispiel der Ersatz eines normalen Herdes durch einen Induktionsherd. Ob der Vermieter den Zins umgehend anpasst, ist eine andere Frage.

Es ist für jeden Vermieter wichtig, die Wohnung an möglichst langjährige Mieter abzugeben und an Mieter, die nicht wegen jeder Kleinigkeit reklamieren. Viele Mieterwechsel und Reklamationen kosten nämlich eine Stange Geld. Gut ausgestattete Wohnungen sind darum im Interesse des Vermieters, weil sich solche Wohnungen einfach besser vermieten lassen. Zusammengefasst: Wenn du zu der Gruppe der «problemlosen» Mieter gehörst, wird der Vermieter für dich ein offenes Ohr haben.

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Erste Veröffentlichung: 
1.3.2021
  |  Letztes Update: 
4.5.2021

Dr. Energy

Jules Pikali beantwortet als Dr. Energy Leserfragen rund um das Thema Energie. Jules Pikali betreut zusammen mit anderen Energieberatern die Infoline von EnergieSchweiz. Das kostenlose Beratungsangebot des Bundesamts für Energie beantwortet Energiefragen von Privaten telefonisch oder via Kontaktformular: 0848 444 444 und www.energieschweiz.ch/beratung.

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