Vogelkiller Katzen und Strassenverkehr
Gemäss den Schätzungen des Bundesamtes für Energie werden in der Schweiz jährlich 36 Millionen Vögel durch Menschenhand oder menschliche Aktivitäten getötet. Die grössten Vogelkiller sind andere Tiere. Denn rund 30 Millionen Vögel sterben durch Hauskatzen. Fünf Millionen kollidieren an Glasfassaden, rund eine Million Vögel werden Opfer vom Strassenverkehr.
Bei der Windenergie werde der Vogelschutz sehr genau genommen, kommt die Untersuchung zum Schluss. Denn für jedes Projekt müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden. Während des Betriebs müssen zudem Minderungs- und Kompensationsmassnahmen umgesetzt werden. Nationalrat François Pointet (GLP) wollte vor diesem Hintergrund vom Bundesrat wissen, warum es nicht auch für Glasfassaden eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung braucht und wie viele Vögel tatsächlich mit Windenergieanlagen kollidieren – verglichen mit den Vogelopfern an Gebäuden, im Verkehr und durch Hauskatzen.
Nur 20 tote Vögel pro Anlage
Der Bundesrat merkt in seiner Antwort an, dass die Gesamtzahl der von Menschen verursachten Vogelopfer nur geschätzt werden könne. Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Energie sterben bloss 20 Tiere pro Jahr durch Windenergieanlagen. Diese Zahl wurde von der Vogelwarte Schweiz anlässlich einer Studieim Windpark Peuchapatte (JU) erhoben.
Im Rahmen der Studie wurde zudem festgestellt, dass am Standort im Jura weder Exemplare bedrohter Arten noch Greifvögel betroffen waren. Auch interessant: Die drei 2011 erstellten Windenergieanlagen verfügen über keinen Radar und werden beim Vogelzug nicht abgeschaltet. Während für Glasfassaden, an denen jährlich rund eine Million Vögel kollidieren, keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, ist eine solche im Rahmen des Planungsverfahrens einer Windenergieanlage in der Schweiz Pflicht.
Grösse nicht entscheidend
Ein weiteres hartnäckiges Vorurteil ist, dass grosse Rotorblätter für mehr Opfer unter den Tieren sorgen würden. Dabei kamen Forschende schon vor Jahren zum Schluss, dass vor allem der Standort, nicht aber der Umfang der Rotoren entscheidend ist.
Zudem arbeitet man an der Entwicklung von Systemen, die Windkraftanlagen beim Herannahen von besonders gefährdeten Vögeln automatisch abschalten. Die Wirkung solcher Systeme ist allerdings noch umstritten. Heute schon eingesetzt wird dagegen Software, die Rotoren bei bestimmten Wetterbedingungen, bei denen beispielsweise Fledermäuse bevorzugt fliegen, automatisch stoppen lässt.
Vogelkiller Katzen und Strassenverkehr
Gemäss den Schätzungen des Bundesamtes für Energie werden in der Schweiz jährlich 36 Millionen Vögel durch Menschenhand oder menschliche Aktivitäten getötet. Die grössten Vogelkiller sind andere Tiere. Denn rund 30 Millionen Vögel sterben durch Hauskatzen. Fünf Millionen kollidieren an Glasfassaden, rund eine Million Vögel werden Opfer vom Strassenverkehr.
Bei der Windenergie werde der Vogelschutz sehr genau genommen, kommt die Untersuchung zum Schluss. Denn für jedes Projekt müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden. Während des Betriebs müssen zudem Minderungs- und Kompensationsmassnahmen umgesetzt werden. Nationalrat François Pointet (GLP) wollte vor diesem Hintergrund vom Bundesrat wissen, warum es nicht auch für Glasfassaden eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung braucht und wie viele Vögel tatsächlich mit Windenergieanlagen kollidieren – verglichen mit den Vogelopfern an Gebäuden, im Verkehr und durch Hauskatzen.
Nur 20 tote Vögel pro Anlage
Der Bundesrat merkt in seiner Antwort an, dass die Gesamtzahl der von Menschen verursachten Vogelopfer nur geschätzt werden könne. Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Energie sterben bloss 20 Tiere pro Jahr durch Windenergieanlagen. Diese Zahl wurde von der Vogelwarte Schweiz anlässlich einer Studieim Windpark Peuchapatte (JU) erhoben.
Im Rahmen der Studie wurde zudem festgestellt, dass am Standort im Jura weder Exemplare bedrohter Arten noch Greifvögel betroffen waren. Auch interessant: Die drei 2011 erstellten Windenergieanlagen verfügen über keinen Radar und werden beim Vogelzug nicht abgeschaltet. Während für Glasfassaden, an denen jährlich rund eine Million Vögel kollidieren, keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, ist eine solche im Rahmen des Planungsverfahrens einer Windenergieanlage in der Schweiz Pflicht.
Grösse nicht entscheidend
Ein weiteres hartnäckiges Vorurteil ist, dass grosse Rotorblätter für mehr Opfer unter den Tieren sorgen würden. Dabei kamen Forschende schon vor Jahren zum Schluss, dass vor allem der Standort, nicht aber der Umfang der Rotoren entscheidend ist.
Zudem arbeitet man an der Entwicklung von Systemen, die Windkraftanlagen beim Herannahen von besonders gefährdeten Vögeln automatisch abschalten. Die Wirkung solcher Systeme ist allerdings noch umstritten. Heute schon eingesetzt wird dagegen Software, die Rotoren bei bestimmten Wetterbedingungen, bei denen beispielsweise Fledermäuse bevorzugt fliegen, automatisch stoppen lässt.