Mit der Zunahme an Mikromobilität wird auch Kritik laut: Vor allem E-Trottis würden die Verkehrssicherheit gefährden. Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Mit der Zunahme an Mikromobilität wird auch Kritik laut: Vor allem E-Trottis würden die Verkehrssicherheit gefährden. Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Keine CO2-Emissionen während der Fahrt, geringer Flächenbedarf und weniger Stau: Die Verkehrssituation in Städten soll mit Mikromobilität entlastet werden. Zu den Mikromobilitätsangeboten gehören sowohl motorisierte als auch nicht motorisierte Klein- und Leichtfahrzeuge wie Velos, E-Bikes, Roller, Segways und Trottinette. In Zürich stehen gemessen an der Anzahl Einwohner mehr Sharing-Fahrzeuge zur Verfügung als in Grossstädten wie Berlin, Barcelona oder London. Die Idee hinter dem Ausbau der Mikromobilität ist, das Auto ausserhalb der Stadt kostengünstig zu parkieren und für die Fortbewegung in der Stadt Klein- und Leichtfahrzeuge zu benutzen. Das internationale Beratungsunternehmen Deloitte sagte 2019 voraus, dass Mikromobilität die Zukunft des Personentransports in urbanen Gebieten sei.
Eine dieses Jahr veröffentlichte ZHAW-Studie untersuchte Mikromobilitätsangebote in Zürich, Wien, Paris, London, Kopenhagen, Berlin sowie Barcelona und kam zum Schluss, dass der aktuelle Mobilitätshype den E-Trottinetten gehört. Die Untersuchung zeigt, dass sich die Anzahl der E-Trottinette innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als verzehnfacht hat. Verantwortlich für das Wachstum um insgesamt 1100 Prozent seien vor allem Zürich, Kopenhagen, Berlin und Wien. Mit der Zunahme der E-Trottinette wird auch Kritik laut: Viele Nutzer würden sich nicht an die Verkehrsregeln halten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Nach einem Artikel zum Thema Mikromobilität auf 20 Minuten erhielten wir mehrere Leser-Rückmeldungen, dass E-Trottinette gefährlich für Fussgänger seien und die Fahrer sich oftmals rücksichtslos verhalten würden. Welche Regeln gelten für E-Trottinette?
Es darf nicht auf dem Trottoir gefahren werden
Für die Nutzung von E-Trottinetten gibt es ein Mindestalter von 14 Jahren. Unter 14-Jährige dürfen auf der Strasse und auf öffentlichen Flächen nicht mit E-Trottinetten fahren, 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerschein der Kategorie M (Mofa-Ausweis). Ab 16 Jahren ist die Nutzung ohne Führerausweis erlaubt. E-Trottinette fallen in die Kategorie Leicht-Motorfahrrad und sind im Verkehr Velos gleichgestellt. Dies bedeutet, dass die Benutzung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch ist. Fehlen diese, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Es ist verboten, auf dem Trottoir oder auf Fusswegen zu fahren. Für Fussgänger bestimmte Flächen dürfen benutzt werden, wenn eine Zusatztafel «Radfahrer» vorhanden ist.
Die Durchfahrt bei einem Verbot für Motorräder ist genauso wie mit dem Fahrrad zulässig. Die Fahrzeuge dürfen nur auf dem Trottoir parkiert werden, wenn daneben eineinhalb Meter Platz bleiben.
Richtungswechsel müssen auch auf dem E-Trottinett angezeigt werden. Dies mit Handzeichen zu tun, ist jedoch deutlich schwieriger als auf dem Velo und erhöht die Sturzgefahr. Bei Unfällen mit E-Trottinetten handelt es sich laut einem Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) meistens um Selbstunfälle, es kommen aber auch Kollisionen mit Motorfahrzeugen oder Fussgängern vor. Unfälle mit E-Trottinetten können auch zu schweren Verletzungen wie Frakturen führen und vereinzelt sogar zu Todesfällen. Das Tragen von Velohelmen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von der BfU sowie den meisten E-Trottinett-Anbietern empfohlen. Gemäss einem Artikel der NZZ geschieht ein grosser Teil der Unfälle jeweils nachts oder am Wochenende.
Keine CO2-Emissionen während der Fahrt, geringer Flächenbedarf und weniger Stau: Die Verkehrssituation in Städten soll mit Mikromobilität entlastet werden. Zu den Mikromobilitätsangeboten gehören sowohl motorisierte als auch nicht motorisierte Klein- und Leichtfahrzeuge wie Velos, E-Bikes, Roller, Segways und Trottinette. In Zürich stehen gemessen an der Anzahl Einwohner mehr Sharing-Fahrzeuge zur Verfügung als in Grossstädten wie Berlin, Barcelona oder London. Die Idee hinter dem Ausbau der Mikromobilität ist, das Auto ausserhalb der Stadt kostengünstig zu parkieren und für die Fortbewegung in der Stadt Klein- und Leichtfahrzeuge zu benutzen. Das internationale Beratungsunternehmen Deloitte sagte 2019 voraus, dass Mikromobilität die Zukunft des Personentransports in urbanen Gebieten sei.
Eine dieses Jahr veröffentlichte ZHAW-Studie untersuchte Mikromobilitätsangebote in Zürich, Wien, Paris, London, Kopenhagen, Berlin sowie Barcelona und kam zum Schluss, dass der aktuelle Mobilitätshype den E-Trottinetten gehört. Die Untersuchung zeigt, dass sich die Anzahl der E-Trottinette innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als verzehnfacht hat. Verantwortlich für das Wachstum um insgesamt 1100 Prozent seien vor allem Zürich, Kopenhagen, Berlin und Wien. Mit der Zunahme der E-Trottinette wird auch Kritik laut: Viele Nutzer würden sich nicht an die Verkehrsregeln halten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Nach einem Artikel zum Thema Mikromobilität auf 20 Minuten erhielten wir mehrere Leser-Rückmeldungen, dass E-Trottinette gefährlich für Fussgänger seien und die Fahrer sich oftmals rücksichtslos verhalten würden. Welche Regeln gelten für E-Trottinette?
Es darf nicht auf dem Trottoir gefahren werden
Für die Nutzung von E-Trottinetten gibt es ein Mindestalter von 14 Jahren. Unter 14-Jährige dürfen auf der Strasse und auf öffentlichen Flächen nicht mit E-Trottinetten fahren, 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerschein der Kategorie M (Mofa-Ausweis). Ab 16 Jahren ist die Nutzung ohne Führerausweis erlaubt. E-Trottinette fallen in die Kategorie Leicht-Motorfahrrad und sind im Verkehr Velos gleichgestellt. Dies bedeutet, dass die Benutzung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch ist. Fehlen diese, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Es ist verboten, auf dem Trottoir oder auf Fusswegen zu fahren. Für Fussgänger bestimmte Flächen dürfen benutzt werden, wenn eine Zusatztafel «Radfahrer» vorhanden ist.
Die Durchfahrt bei einem Verbot für Motorräder ist genauso wie mit dem Fahrrad zulässig. Die Fahrzeuge dürfen nur auf dem Trottoir parkiert werden, wenn daneben eineinhalb Meter Platz bleiben.
Richtungswechsel müssen auch auf dem E-Trottinett angezeigt werden. Dies mit Handzeichen zu tun, ist jedoch deutlich schwieriger als auf dem Velo und erhöht die Sturzgefahr. Bei Unfällen mit E-Trottinetten handelt es sich laut einem Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) meistens um Selbstunfälle, es kommen aber auch Kollisionen mit Motorfahrzeugen oder Fussgängern vor. Unfälle mit E-Trottinetten können auch zu schweren Verletzungen wie Frakturen führen und vereinzelt sogar zu Todesfällen. Das Tragen von Velohelmen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von der BfU sowie den meisten E-Trottinett-Anbietern empfohlen. Gemäss einem Artikel der NZZ geschieht ein grosser Teil der Unfälle jeweils nachts oder am Wochenende.