Die Stromproduktion mit Kleinwasserkraft ist zukunftsträchtig, schont das Klima und wird erst noch vom Bund finanziell unterstützt. Wollen auch Sie profitieren?
Die Stromproduktion mit Kleinwasserkraft ist zukunftsträchtig, schont das Klima und wird erst noch vom Bund finanziell unterstützt. Wollen auch Sie profitieren?
Wasserkraftwerke gehören zu den effizientesten Energiequellen überhaupt. Sie produzieren am wenigsten Treibhausgase für eine Kilowattstunde Strom und am meisten Energie. Einsame Spitze sind die Flusskraftwerke. Sie erzeugen etwa 80-mal mehr Energie als für ihren Betrieb nötig ist. Speicherkraftwerke kommen auf ein ebenfalls sehr beachtliches Plus von 60 Prozent – und haben den Vorteil, dass sie Strom genau dann zur Verfügung stellen können, wenn der Verbrauch hoch und die übrige Produktion gering ist: zum Beispiel an einem windstillen Abend nach Sonnenuntergang.
Mit gegen 60 Prozent trägt die Schweizerische Wasserkraft schon heute massgeblich zur inländischen Stromproduktion bei. Der Erhalt und weitere Ausbau dieser erneuerbaren Energiequelle ist erklärtes Ziel der Energiestrategie 2050. Dabei spielt auch die Kleinwasserkraft eine Rolle, Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt. Über 1000 gibt es von ihnen in der Schweiz, zusammen sind sie für die Produktion von ungefähr 10 Prozent des Stroms aus Wasserkraft verantwortlich und besitzen gleich mehrere Vorzüge: Aufgrund ihrer geringen Grösse beeinflussen sie die Umwelt nicht stark und nur sehr lokal, dazu schaffen sie Arbeitsplätze in Randregionen, liefern dezentral und gleichmässig Strom.
Wer eine Kleinwasserkraftanlage betreibt, kann für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von bestehenden Anlagen mit einer Leistung von mindestens 300 Kilowatt und maximal 10 Megawatt mittlere mechanische Bruttoleistung einen Investitionsbeitrag in Anspruch nehmen. Für erhebliche Erweiterungen beträgt dieser Beitrag maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten, für erhebliche Erneuerungen höchtens 40 Prozent. Gesuche um eine finanzielle Beteiligung nimmt das Bundesamt für Energie BFE, Investitionbeitrag Kleinwasserkraft, Sektion Wasserkraft, 3003 Bern schriftlich entgegen. Elektronisch ist ein Antrag über die Zustellplattform PrivaSphere möglich. Die Gesuchsunterlagen können auf der Website des BFE abgerufen werden.
Die Stromerzeugung durch Kleinwasserkraftwerke ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch interessant, ein weiterer Ausbau der Kleinwasserkraft unter Berücksichtigung ökologischer Massnahmen durchaus möglich. So liesse sich ein Ausbaupotenzial von rund 2200 Gigawattstunden pro Jahr realisieren. Technische Innovationen und Massnahmen zur Reduktion von Umwelteinflüssen machen Kleinwasserkraftwerke zu günstigen Energiequellen, die dezentral und umweltfreundlich erneuerbaren Strom bereitstellen. Neben den Kleinwasserkraftwerken in Fliessgewässern können beispielsweise auch Anlagen zur Nutzung des überschüssigen Drucks in Trinkwasseranlagen eingesetzt werden.
Wasserkraftwerke gehören zu den effizientesten Energiequellen überhaupt. Sie produzieren am wenigsten Treibhausgase für eine Kilowattstunde Strom und am meisten Energie. Einsame Spitze sind die Flusskraftwerke. Sie erzeugen etwa 80-mal mehr Energie als für ihren Betrieb nötig ist. Speicherkraftwerke kommen auf ein ebenfalls sehr beachtliches Plus von 60 Prozent – und haben den Vorteil, dass sie Strom genau dann zur Verfügung stellen können, wenn der Verbrauch hoch und die übrige Produktion gering ist: zum Beispiel an einem windstillen Abend nach Sonnenuntergang.
Mit gegen 60 Prozent trägt die Schweizerische Wasserkraft schon heute massgeblich zur inländischen Stromproduktion bei. Der Erhalt und weitere Ausbau dieser erneuerbaren Energiequelle ist erklärtes Ziel der Energiestrategie 2050. Dabei spielt auch die Kleinwasserkraft eine Rolle, Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt. Über 1000 gibt es von ihnen in der Schweiz, zusammen sind sie für die Produktion von ungefähr 10 Prozent des Stroms aus Wasserkraft verantwortlich und besitzen gleich mehrere Vorzüge: Aufgrund ihrer geringen Grösse beeinflussen sie die Umwelt nicht stark und nur sehr lokal, dazu schaffen sie Arbeitsplätze in Randregionen, liefern dezentral und gleichmässig Strom.
Wer eine Kleinwasserkraftanlage betreibt, kann für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen von bestehenden Anlagen mit einer Leistung von mindestens 300 Kilowatt und maximal 10 Megawatt mittlere mechanische Bruttoleistung einen Investitionsbeitrag in Anspruch nehmen. Für erhebliche Erweiterungen beträgt dieser Beitrag maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten, für erhebliche Erneuerungen höchtens 40 Prozent. Gesuche um eine finanzielle Beteiligung nimmt das Bundesamt für Energie BFE, Investitionbeitrag Kleinwasserkraft, Sektion Wasserkraft, 3003 Bern schriftlich entgegen. Elektronisch ist ein Antrag über die Zustellplattform PrivaSphere möglich. Die Gesuchsunterlagen können auf der Website des BFE abgerufen werden.
Die Stromerzeugung durch Kleinwasserkraftwerke ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch interessant, ein weiterer Ausbau der Kleinwasserkraft unter Berücksichtigung ökologischer Massnahmen durchaus möglich. So liesse sich ein Ausbaupotenzial von rund 2200 Gigawattstunden pro Jahr realisieren. Technische Innovationen und Massnahmen zur Reduktion von Umwelteinflüssen machen Kleinwasserkraftwerke zu günstigen Energiequellen, die dezentral und umweltfreundlich erneuerbaren Strom bereitstellen. Neben den Kleinwasserkraftwerken in Fliessgewässern können beispielsweise auch Anlagen zur Nutzung des überschüssigen Drucks in Trinkwasseranlagen eingesetzt werden.